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Schallemissionsprüfung für Druckbehälter

Der Gesetzgeber schreibt die regelmäßige Überprüfung von Druckgeräten vor, um Mängel und Materialermüdung frühzeitig zu erkennen. Damit werden Unfälle, Explosionen, Zerknallen und Lecks verhindert, die Mensch und Umwelt ansonsten in Gefahr bringen können. Ein zerstörungsfreies Prüfverfahren dafür stellt die Schallemissionsprüfung (SEP) dar, mit der Risse und Leckagen im frühen Stadium detektiert werden können. Ein zugelassener Prüfbetrieb kann bei der Durchführung unterstützen. Worauf es ankommt, weiß Benedikt Lorsbach vom TÜV Hessen.

Na, neugierig geworden? Hierbei handelt es sich um einen Beitrag aus einer Printausgabe der B&I Industrie-Zeitung.

Wenn Sie Interesse haben, die aktuelle Ausgabe zu lesen, stöbern Sie doch ganz einfach und bequem in der Onlineversion. Diesen Artikel finden Sie auf Seite 20.

Links:

https://www.tuev-hessen.de/342/druckgeraete/s/schallemissionspruefung-sep

Mit der Schallemissionsprüfung (SEP) und ihren empfindlichen piezoelektrischen Sensoren können wachsende Risse im Material von Druckbehältern früh erkannt werden. Die SEP eignet sich deswegen als Ergänzung und gegebenenfalls Ersatz zu wiederkehrenden zerstörungsfreien Prüfungen und kann durchgeführt werden, ohne dass der Behälter geleert werden muss. Die SEP kann dabei bei Druckgeräten, die nach der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend geprüft werden müssen, als Sonderprüfverfahren für die Innenbesichtigung im Rahmen der inneren Prüfung oder für die hydrostatische Festigkeitsprüfung eingesetzt werden. Bild: TÜV Hessen

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Quelle: Volker Zwick (Chefredakteur der B&I)
www.b-und-i.de