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Neue Mautpflicht für Kleintransporter gilt seit 1. Juli

Bereits im Dezember 2023 wurde die neue CO2-Maut eingeführt, die den CO2-Austoß als zusätzliche Komponente in die Berechnung des Mautsatzes einbezieht. Die Berechnung erfolgt auf Basis der gefahrenen Kilometer sowie des spezifischen CO2-Ausstoßes des Fahrzeugs. Bislang betraf dies vor allem LKWs bis 40 Tonnen. Seit dem 1. Juli 2024 gilt diese Mautregelung jetzt auch für Kleintransporter mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen.

Allerdings sind Befreiungen und Ausnahmen von der neuen Maut möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den vorerst befreiten Fahrzeugkategorien gehören elektrisch betriebene Fahrzeuge, die als besonders umweltfreundliche Option gelten. Auch die bestehenden Regelungen für Handwerker bleiben vorerst bestehen.

Emissionsfreie Fahrzeuge, wie Elektroautos oder Wasserstofffahrzeuge mit Brennstoffzelle, sind bis zum 31. Dezember 2025 von der Maut befreit. Ab Januar 2026 gilt die Maut auch für diese Fahrzeuge, wobei der Mautbeitrag um circa 75 Prozent geringer ausfallen wird als für herkömmliche Verbrenner. Darauf weisen die Experten von Shell Fleet Solutions, einem Anbieter von Fuhrparklösungen, hin.

Shell Fleet Solutions unterstützt Unternehmen mit individueller Beratung durch Maut-Experten und passende Mautlösungen. Die Shell Card beispielsweise ermöglicht eine leichte Abrechnung der Mautkosten. Im zugehörigen Shell Fleet Hub wird die Mautabrechnung übersichtlich und reduziert den Verwaltungsaufwand.

Links:

Einen aktuellen Ratgeber zur neuen Maut gibt es hier.

Die Maut gilt jetzt auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Bild: Shell Fleet Solutions

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Quelle: Volker Zwick (Chefredakteur der B&I)
www.b-und-i.de