Industry-Channel
/ Fertigungstechnik

Ablagerungen und Keimbildung vermeiden

Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) sorgt aktuell für Diskussionen. Sie regelt den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern und stellt Anforderungen an Betreiber, um die Wasserqualität zu sichern und die Anlagen effizient und sicher zu betreiben. Damit soll insbesondere der Eintrag von Legionellen und anderen Keimen verhindert werden.

Na, neugierig geworden? Hierbei handelt es sich um einen Beitrag aus einer Printausgabe der B&I Industrie-Zeitung.

Wenn Sie Interesse haben, die aktuelle Ausgabe zu lesen, stöbern Sie doch ganz einfach und bequem in der Onlineversion. Diesen Artikel finden Sie auf Seite 14.

Links:

www.wetschaper.de

Die Einhaltung der Vorgaben der 42. BImSchV ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für den nachhaltigen und sicheren Betrieb von Anlagen. Sie unterstützt Betreiber dabei, die Betriebszeiten zu verlängern, die Effizienz zu steigern und gleichzeitig gesundheitliche Risiken zu minimieren. Bild: W.E.T.

Share this...


Quelle: Volker Zwick (Chefredakteur der B&I)
www.b-und-i.de