Neue MVO sorgt für Handlungsbedarf
Wenn die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) Anfang 2027 an die Stelle der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL) tritt, ändert sich manches für Hersteller, Händler und andere Wirtschaftsakteure. So werden die Nutzer einer Maschine etwa zu Herstellern, wenn sie wesentliche Änderungen vornehmen. Damit können zusätzliche Pflichten vom ursprünglichen Produzenten auf Unternehmen übergehen – und Haftungsfragen neu geregelt werden. Hilfreich und empfehlenswert ist daher jetzt eine Auseinandersetzung mit dem Thema – also noch vor dem Ende der Übergangsfrist am 20. Januar 2027.
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