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Subjektiv „sauber“ reicht einfach nicht

Praxisbeispiel zur Sauberkeit unter Arbeitsschutzaspekten nach TRGS 561

Na, neugierig geworden? Hierbei handelt es sich um einen Beitrag aus einer Printausgabe der B&I Industrie-Zeitung.

Wenn Sie Interesse haben, die aktuelle Ausgabe zu lesen, stöbern Sie doch ganz einfach und bequem in der Onlineversion.

Den oben genannten Artikel finden Sie dort auf Seite 14.

Links:

www.gmatic.eu/de

Am festen Standort der Maschinen befindet sich die Ladestation. Hier werden die Maschinen mit Wasser und Chemie mittels eines automatischen Dosiersystems befüllt. Bild: Dr. Gansow Gmatic

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Quelle: Volker Zwick (Chefredakteur der B&I)
www.b-und-i.de