
Subjektiv „sauber“ reicht einfach nicht
Praxisbeispiel zur Sauberkeit unter Arbeitsschutzaspekten nach TRGS 561
Na, neugierig geworden? Hierbei handelt es sich um einen Beitrag aus einer Printausgabe der B&I Industrie-Zeitung.
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Den oben genannten Artikel finden Sie dort auf Seite 14.
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Am festen Standort der Maschinen befindet sich die Ladestation. Hier werden die Maschinen mit Wasser und Chemie mittels eines automatischen Dosiersystems befüllt. Bild: Dr. Gansow Gmatic
Quelle: Volker Zwick (Chefredakteur der B&I)
www.b-und-i.de
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