Neue Regelungen für Trinkwasserkontakt-Materialien
Neue Bewertungsgrundlage ab 21.03.2021 verbindlich
Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Ergänzend wird ab dem 21.03.2021 die „Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ (KTW-BWGL) verbindlich, die zur Instandhaltung oder Neuerrichtung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser eingesetzt werden.
Die bislang relevanten Empfehlungen wie die KTW-Leitlinie, die Beschichtungs- und die Schmierstoff-Leitlinie haben dann nach einer zweijährigen Übergangsfrist endgültig keine Gültigkeit mehr. Dies gilt auch für die Prüfzeugnisse, die auf der Grundlage dieser Leitlinien erstellt wurden.
Unternehmer und Inhaber von Trinkwasserinstallationen oder Wasserversorgungsanlagen, die beispielsweise Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, müssen selbstverantwortlich sicherstellen, dass in Trinkwasseranlagen nur noch solche Materialien ein- bzw. verbaut werden, die den Anforderungen der neuen Bewertungsgrundlage entsprechen.
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