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/ Arbeitssicherheit

Brandschutzschulungen für Mitarbeiter – Pflicht oder Kür?

Dies ist der fünfte und letzte Teil einer Folge zum Thema Brandschutzwissen kompakt. Diesmal geht es um Brandschutzschulungen für Mitarbeiter.

Brandschutzunterweisung, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer … Was steckt hinter diesen Begriffen? Und vor allem: Muss ich als Unternehmer tatsächlich unterweisen – und wenn ja, wie oft? Und muss ich Mitarbeiter im Brandschutz ausbilden lassen – und wenn ja, wie viele? Julian Jirikovsky, Leiter der Brandschutz-Akademie der Minimax Mobile Services GmbH, gibt Antworten auf diese Fragen

Fakt ist: Als Arbeitgeber müssen Sie Maßnahmen treffen, um die Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung Ihrer Beschäftigten sicherzustellen – so schreibt es § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vor. Welche Maßnahmen sind nun aber ein Muss und welche nur eine Empfehlung?

Stellen Sie sich vor, in Ihrem Betrieb bricht ein Feuer aus. Feuerlöscher sind selbstverständlich vorhanden – oder auch Wandhydranten. Was schätzen Sie, wie viele Ihrer Mitarbeiter in der aufkommenden Panik diese Geräte spontan und sicher einsetzen … wenn bisher keiner von ihnen solch ein Teil je in der Hand gehalten oder bedient hat? Schlimmstenfalls ergreifen alle nur die Flucht und das Feuer breitet sich rasch aus.

Dieses Beispiel verdeutlicht, warum dringend empfohlen wird, die Belegschaft mindestens einmal jährlich über die vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen in Ihrem Betrieb zu unterrichten. Und dazu zählt auch die praktische Unterweisung, wie ein Feuerlöscher oder ein Wandhydrant zu bedienen ist. Nur dann sind Ihre Mitarbeiter in der Lage, diese Geräte im Brandfall schnell und gezielt einzusetzen und einen Entstehungsbrand zu löschen. Die regelmäßige Brandschutzunterweisung wird also empfohlen und richtet sich an die gesamte Belegschaft.

Ein Brandschutzhelfer dagegen ist durch seine Ausbildung mit dem Verhalten im Brandfall geübt und mit der betrieblichen Brandschutzorganisation vertraut. Er weiß genau, was zu tun ist. So leitet er Erstmaßnahmen ein, um Personen- und Sachschäden abzuwenden. Dazu gehört, dass er den Brand meldet, den Entstehungsbrand bekämpft oder auch die Flucht und Rettung von Kollegen und Besuchern unterstützt.

Ohne solch ausgebildete Personen können Sie Ihrer Betreiberpflicht nicht nachkommen. Daher schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ auch vor, dass Sie mindestens 5 Prozent Ihrer Beschäftigten als Brandschutzhelfer einsetzen müssen – egal wie groß Ihr Unternehmen ist. Also selbst bei einem 2-Mann-Betrieb. Brandschutzhelfer sind also für jedes Unternehmen ein Muss.

Und was macht der Evakuierungshelfer? Im Falle eines Alarms veranlasst, unterstützt und kontrolliert er die Räumung des Gebäudes. In der Regel wird dafür jedem Helfer ein eigener Räumungsabschnitt zugeordnet. Er hilft den Personen in diesem Bereich, das Gebäude zu verlassen und die Sammelstelle aufzusuchen, achtet darauf, dass keine unnötigen Gegenstände mitgenommen und Aufzüge nicht benutzt werden, kontrolliert, ob tatsächlich alle das Gebäude verlassen und vieles mehr.

Evakuierungshelfer im Betrieb sind kein Muss. Sie unterstützen Sie als Betreiber aber mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten maßgeblich dabei, Ihrer Pflicht zur kontrollierten Evakuierung nachzukommen.

Links:

www.minimax-mobile.com

Mit regelmäßigen Brandschutzunterweisungen, einer ausreichenden Zahl an Brandschutzhelfern und bestenfalls auch ausgebildeten Evakuierungshelfern haben Sie Ihre Betreiberpflicht auf jeden Fall erfüllt – und können sich im Brandfall sicher auf deren Einsatz verlassen. Bild: Minimax Mobile Services

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Quelle: Volker Zwick (Chefredakteur der B&I)
www.b-und-i.de